Ende der Pfandausnahmen in Sicht: Im Mai 2021 beschlossen Bundestag und -rat die lang ersehnte Novelle des Verpackungsgesetzes. Ab dem 1. Januar 2022 werden weitere Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Damit fallen ab diesem Zeitpunkt auch die bisher ausgenommenen Frucht- und Gemüsesäfte sowie Nektare in diesen Verpackungen unter die Pfandpflicht – eine Änderung, die sowohl das Forum PET in der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. (IK) als auch der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. befürworten. Für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke in PET-Flaschen gilt die Pfandpflicht schon lange. Nun folgen Frucht- und Gemüsesäfte sowie Nektare und alkoholische Getränke. Milchhaltige Getränke werden 2024 ins Pfandsystem aufgenommen. Alle Einweg-Flaschen werden in den gleichen Automaten zurückgenommen. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher war es in der Vergangenheit nicht nachvollziehbar, dass die Apfelsaftschorle bepfandet ist, der Apfelsaft jedoch nicht“, sagt Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. Durch die Ausweitung der Pfandpflicht auf […]
Ende der Pfandausnahmen in Sicht: Im Mai 2021 beschlossen Bundestag und -rat die lang ersehnte Novelle des Verpackungsgesetzes. Ab dem 1. Januar 2022 werden weitere Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Damit fallen ab diesem Zeitpunkt auch die bisher ausgenommenen Frucht- und Gemüsesäfte sowie Nektare in diesen Verpackungen unter die Pfandpflicht – eine Änderung, die sowohl das Forum PET in der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. (IK) als auch der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. befürworten.
Für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke in PET-Flaschen gilt die Pfandpflicht schon lange. Nun folgen Frucht- und Gemüsesäfte sowie Nektare und alkoholische Getränke. Milchhaltige Getränke werden 2024 ins Pfandsystem aufgenommen. Alle Einweg-Flaschen werden in den gleichen Automaten zurückgenommen.
„Für Verbraucherinnen und Verbraucher war es in der Vergangenheit nicht nachvollziehbar, dass die Apfelsaftschorle bepfandet ist, der Apfelsaft jedoch nicht“, sagt Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft. Durch die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkesparten werde nicht nur das System für die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicher – die Verpflichtung sei auch ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Bottle-to-bottle-Kreislaufes. „Das deutsche Pfandsystem für PET-Einweggetränkeflaschen ermöglicht hohe Sammelquoten und ein hochwertiges Recycling in geschlossenen Wertstoffkreisläufen. Es verringert zudem effektiv das achtlose Wegwerfen und trägt somit zum Umweltschutz bei“, erklärt Schmidt.
Eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) aus dem Jahr 2020 bestätigt diese Aussagen: 2019 lag die Recyclingquote von bepfandeten Einweg-PET-Getränkeflaschen bei 97,4 Prozent. Dank der Pfandpflicht-Ausweitung werde der geschlossene Wertstoffkreislauf von PET-Getränkeflaschen gestärkt. Schmidt rechnet mit zusätzlichen 44 Kilotonnen an Kunststoffmaterial, das dem Bottle-to-bottle-Recyclingkreislauf jährlich zugutekommt, ein Zugewinn von mehr als 10 Prozent.
Auch der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. begrüßt die Ausweitung der Pfandpflicht. Geschäftsführer Klaus Heitlinger lobt die Möglichkeit der vorfristigen Lösung bei der Deutschen Pfandsystem GmbH: „Dank dieser Option können Getränkehersteller ihre Flaschen schon seit Mai 2021 mit einem Pfand versehen.“ Darüber hinaus befürwortet Heitlinger, dass bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen noch bis spätestens Juli 2022 pfandfrei verkauft werden dürfen. Dadurch werde Lebensmittelverschwendung verhindert.
Bislang enthielt der Großteil der PET-Getränkeflaschen für sensitive Produkte Sauerstoffbarrieren. Diese wirken sich zwar positiv auf die Produktqualität aus, indem sie z.B. die Vitamine schützen und Säfte und Nektare länger haltbar machen. Gleichzeitig mindern die bisher eingesetzten Barrierestoffe aber die Recyclingfähigkeit der Verpackung. Um den Bottle-to-bottle-Kreislauf zu stärken, setzen daher immer mehr Saft- und Nektarhersteller auf alternative Lösungen, die zu 100 Prozent recyclingfähig sind.
Neben der Ausweitung der Pfandpflicht sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes auch eine Rezyklatquote für PET-Einweggetränkeflaschen vor. Ab 2025 müssen die Kunststoffbehälter mindestens 25 Prozent rezykliertes PET (rPET) enthalten, ab 2030 sogar mindestens 30 Prozent. IK-Geschäftsführerin Schmidt befürwortet grundsätzlich den Rezyklateinsatz: „Hohe Rezyklatquoten sind sicherlich der richtige Weg, um den geschlossenen Bottle-to-bottle-Kreislauf zu stärken und die Ökobilanz von PET-Getränkeflaschen noch weiter zu verbessern. Deutsche Unternehmen gehen vorbildlich voran. Hierzulande hergestellte PET-Getränkeflaschen bestanden laut GVM-Studie bereits 2019 im Durchschnitt zu 34,4 % aus recyceltem PET.“
Dennoch blickt Schmidt mit Sorge auf die gesetzliche Verpflichtung zum Rezyklateinsatz: „Die Nachfrage nach rezykliertem PET aus Getränkeflaschen ist in den vergangenen Jahren insbesondere außerhalb des Getränkebereichs stark gestiegen, weil international viele Unternehmen das Material aus dem deutschen Pfandsystem für ihre Produkte verwenden wollen.“
Es zeichnet sich eine wachsende Materialknappheit ab, entsprechend stark steigen auch die Preise für recyceltes PET. In einem so angespannten Markt zusätzlich gesetzliche Verpflichtungen einzuführen, setze vor allem kleine Hersteller unter großen Druck, die mit den steigenden Rezyklatpreisen nicht mehr mithalten können. „Es bestehen Bedenken, ob sie die Gesetzesquote ab dem Jahr 2025 erfüllen können“, weiß Schmidt. Darum sei die Erweiterung der Pfandpflicht ein wichtiger Schritt, um noch mehr Material im Kreislauf zu führen. Gleichzeitig sei es wichtig, auch in anderen europäischen Ländern effiziente Pfandsysteme zu etablieren, um die entsprechenden EU-Vorgaben erfüllen zu können.
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